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Allgemeine Bestimmungen Betreuung

Anmeldung


Das Online-Anmeldefenster für das neue Schuljahr wird jeweils vom 01. Juni bis 25. Juni geöffnet. Füllen Sie bitte für jedes Kind ein separates Anmeldeformular aus. Die Anmeldung ist verbindlich und gilt für ein Schuljahr.


Neuanmeldungen, Kündigungen und Änderungen können jeweils bis zum Ende des 1. Semesters erfolgen und müssen der Leiterin der SEB bis spätestens 15. Januar schriftlich mitgeteilt werden. Während des Semesters können keine Anpassungen vorgenommen werden. Die Modulkosten sind vollständig zu begleichen, unabhängig davon, ob das Betreuungsangebot zwischenzeitlich oder früher verlassen wird. Für die bezahlten Module gibt es keine Rückerstattung.

Abmeldung


Abwesenheiten des Kindes infolge Krankheit, Unfall sowie aus schulischen Gründen (Schulreise, Sport- oder Projekttag usw.) sind spätestens bis 8.30 Uhr des Betreuungstages der Leiterin schulergänzende Betreuung zu melden. Dies ist möglich per Anruf an 079 621 56 99, per Whatsapp oder per Mail an livia.schurtenberger[at]schulen-unteraegeri.ch.


Während der Schulferien (Ausnahme Ferienbetreuung) und an schulfreien Tagen findet kein Betreuungsangebot statt, ebenso nicht an Weiterbildungen des Personals.

Ausschluss


Die Kinder haben sich an die in den Betreuungsräumen angeschlagenen Regeln zu halten.


Für alle Betreuungsangebote gilt die Schul- und Disziplinarordnung der Schule Unterägeri. Bei wiederkehrenden disziplinarischen Schwierigkeiten ist nach Verwarnung und Verweis ein Ausschluss durch die Leitung SEB möglich.

Ein Ausschluss kann auch verfügt werden, wenn der Kostenbeitrag nicht bezahlt wird oder das Kind immer unentschuldigt fehlt.

Versicherung


In Bezug auf Versicherungs- und Haftungsfragen gelten für die Betreuungsangebote dieselben Regelungen wie für den Schulbetrieb. Die Unfallversicherung erfolgt über die private Kranken- und Unfallkasse.


Die Haftpflicht ist über eine private Haftpflichtversicherung abzudecken.

Für verlorene Gegenstände übernimmt die Schule keine Verantwortung.

Weg


Der Weg zum Betreuungsort und vom Betreuungsort nach Hause gilt als Schulweg und liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.


Sollte das Kind von einer Drittperson abgeholt werden, müssen die Betreuungspersonen informiert werden.