Kontakt Nachrichten Icon Suche Such Icon Portal Account Icon

Ferienbetreuung

Die Einwohnergemeinden Unterägeri bieten eine Ferienbetreuung an. Schülerinnen und Schüler des Kindergartens sowie der Primarschule (bis und mit 6. Klasse) haben die Möglichkeit, während 2 Wochen eine abwechslungsreiche und interessante Tagesbetreuung zu erleben.

Im Kalenderjahr 2024 bieten wir folgende zwei Wochen als Ganztagesbetreuung an:
 

KW 31 Sommerferien vom 4. August 2025 bis 8. August 2025
KW 32 Sommerferien vom 11. August 2025 bis 14. August 2025 OHNE Freitag, 15.08.2025 (Feiertag)
KW 42 Herbstferien vom 13. Oktober 2025 bis 17. Oktober 2025

Die Betreuungszeit dauert von 08.00 Uhr bis 17.30 Uhr
 


Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich pro Kind per Anmeldeformular. Die Anmeldung wird mit dem Versand der Anmeldebestätigung verbindlich und es wird der volle Tarif in Rechnung gestellt.

Die Anmeldefrist für die Ferienbetreuung im Sommer endet am 25. Mai.

Die Anmeldefrist für die Herbstferienbetreuung endet am 25. Juli. 
 


Kosten

Die Ferienbetreuung ist kostenpflichtig. Die Tarifeinstufung richtet sich nach dem Berechnungssystem für die schulergänzende Betreuung der Einwohnergemeinde Unterägeri.

 

Tarif 1 CHF 33.00 Steuerbares Einkommen unter CHF 50'000
Tarif 2 CHF 47.00 Steuerbares Einkommen 50'001 bis 100'000
Tarif 3 CHF 67.00 Steuerbares Einkommen über 100'000


Absenzen

Die Erziehungsberechtigten melden das Kind bis spätestens 8.00 Uhr ab. Dies ist möglich per Anruf an 079 621 56 99, per Whatsapp oder per Mail an livia.schurtenberger(at)schulen-unteraegeri.ch.


Krankheit

Kranke Kinder dürfen nicht in die Betreuung gebracht werden. Erkranken Kinder während der Betreuung werden die Eltern telefonisch darüber informiert und gebeten sie abzuholen.


Versicherung

Die Unfallversicherung erfolgt über die private Kranken- und Unfallkasse. Die Haftpflicht ist über eine private Haftpflichtversicherung abzudecken. Für verlorene Gegenstände übernimmt die Betreuung keine Verantwortung.


Weg zur Ferienbetreuung

Der Weg zum Betreuungsort und vom Betreuungsort nach Hause liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.